Jus (Fach) / Verhältnis von Recht und Moral (Lektion)
Vorderseite
Schlussfolgerung aus kategorischem Imperativ => Entmoralisierung des positiven Rechts
Rückseite
Unterscheidung von Moralität und Legalität nach der Möglichkeit des Zwanges führt zur Entmoralisierung des positiven Rechts (Positives Recht kann - da es Zwang inkludiert - nicht mehr moralisch - Pflicht statt Zwang - sein)
kategorische Imperativ ist nach Kant keineswegs die Trennung von Recht und Moral
=> Recht hat sittlichen Zweck, Freiheit des Menschen zu garantieren
Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.