Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 5 (Lektion)

Vorderseite Wann liegt ein beendeter Versuch vor?
Rückseite

Ein beendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter sich subjektiv vorstellt, das für den Erfolgseintritt Erforderliche bzw. jedenfalls so viel getan zu haben, dass die Möglichkeit des Erfolgseintritts jetzt nahe liegt (sog. Gefahrbewusstsein). Neuerdings sieht der BGH es sogar regelmäßig als ausreichend an, wenn sich der Täter infolge Gleichgültigkeit überhaupt keine (aktiven) Vorstellungen macht.

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