Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 5 (Lektion)

Vorderseite Welche Auswirkung hat es, wenn der Täter nach der letzten Versuchshandlung seine zunächst gewonnene Vorstellung von der Erfolgseignung seines Tuns noch einmal korrigiert?
Rückseite

Korrigiert der Täter seine subjektive Vorstellung am Rücktrittshorizont, so bestimmt sich der Versuchstyp nach der korrigierten Vorstellung, wenn die Korrektur in einem Zeitpunkt stattfindet, in dem ein weiterer Versuchsakt noch in natürlicher Handlungseinheit zu dem bisherigen Versuchsgeschehen gestanden hätte.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.