Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 5 (Lektion)

Vorderseite Wann liegt ein noch unbeendeter Versuch vor?
Rückseite

Ein noch unbeendeter Versuch ist zu bejahen, wenn sich der Täter vorstellt, das Erfoderliche für den Erfolgseintritt noch nicht getan zu haben, es aber jetzt - in natürlicher Handlungseinheit zur bisherigen Versuchshandlung - noch tun zu können, wenn er es nur wollte.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.