Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)

Vorderseite Kann die tatsächliche Übernahme der allgemeinen Hilfeleistungspflicht iSd § 323c ein garantenpflichtbegründender Umstand sein?
Rückseite

Nur ausnahmsweise ist das Entstehen einer Garantenpflicht aus tatsächlicher Übernahmeder allg. Hilfeleistungspflicht anzunehmen, wenn bei Hilfeleistung durch den Täter sich die Gefahr für das Opfer deswegen vergrößert, weil mit Rücksicht auf die Übernahme andere Schutzvorkehrungen unterbleiben bzw. wenn der Täter das Heft des Handelns gewissermaßen exklusiv in die Hand nimmt und so den weiteren Geschehensablauf unter Ausschluss anderer steuert.

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