Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)

Vorderseite Welche Umstände begründen eine Überwachungsgarantenpflicht?
Rückseite

  • Gesetz
  • Ingerenz, dh pflichtwidriges Schaffen einer schadensnahen Gefahrenlage
  • Verantwortung für in den eigenen Zuständigkeitsbereich fallende sachliche Gefahrenquellen (bei Hauseigentümer, Tierhalter, Anlagenbetreiber, Veranstalter gefährlicher Events usw.); bzw. für zu beaufsichtigende Personen (bei Erziehungsberechtigten, Lehrern usw.)

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.