Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)
Vorderseite
Welche Umstände begründen eine Überwachungsgarantenpflicht?
Rückseite
- Gesetz
- Ingerenz, dh pflichtwidriges Schaffen einer schadensnahen Gefahrenlage
- Verantwortung für in den eigenen Zuständigkeitsbereich fallende sachliche Gefahrenquellen (bei Hauseigentümer, Tierhalter, Anlagenbetreiber, Veranstalter gefährlicher Events usw.); bzw. für zu beaufsichtigende Personen (bei Erziehungsberechtigten, Lehrern usw.)
Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.