Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)

Vorderseite Wie lange besteht eigentlich die Beschützergarantenpflicht unter Ehegatten?
Rückseite

Nach neuerer Rspr des BGH endet die strafrechtliche Garantenpflicht unter Eheleuten auch schon vor formaler Auflösung der Ehe, wenn die Voraussetzungen für ein Scheitern der Ehe nach den §§ 1353 II iVm 1565 I BGB vorliegen. Entscheidend ist also, dass sich ein Ehegatte tatsächlich vom anderen in der ensthaften Absicht getrennt hat, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder herzustellen.

In der Lit. wird zusätzlich verlangt, dass die endgültige Trennungsabsicht dem anderen Ehegatten auch erkennbar ist.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.