BWL (Fach) / Kapitel 6 (Lektion)
Vorderseite
Bilanz - Zum Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden
Passivseite - Kapitalherkunft
Rückseite
Analog existieren Passivierungsgebote (z.B. Verbindlichkeiten), Passivierungsverbote (z.B. Eventualverbindlichkeiten) und Passivierungswahlrechte (z.B. mittelbare Pensionszusagen)
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