BWL (Fach) / Kapitel 6 (Lektion)
Vorderseite
Bilanz - Gleiderung der Bilanz (§ 266 HGB)
Aktiva
Rückseite
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte/ Vorratsvermögen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
(D. (ggf.) Nicht duch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
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(Bilanzsumme)
Diese Karteikarte wurde von Salzstange erstellt.