BWL (Fach) / Kapitel 6 (Lektion)

Vorderseite Bilanz - Gleiderung der Bilanz (§ 266 HGB) Aktiva
Rückseite

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte/ Vorratsvermögen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

(D. (ggf.) Nicht duch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

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(Bilanzsumme)

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