Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

Vorderseite 21.1. Wie erfolgt die Beitrittsannahme?
Rückseite

Die formale Annahme in die EU erfolgt durch Einstimmigkeit.

Der Ratsbeschluss muss mit Zustimmung des Parlaments angenommen werden, die Kommission wird lediglich angehört.

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