Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

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Vorderseite 21.2. Wo ist der Austritt geregelt?
Rückseite

Der Austritt ist in Art 50 EUV geregelt und steht in einem politischen Spannungsverhältnis zum Postulat des Art 1 EUV.

Materiellrechtlich ist auch der Austritt als Verhanldungsporzess angelegt. Der MS hat dem Europäischen Rat seine Absicht mitzuteilen, dieser wiederum entwirft Leitlinien für die nachfolgendne Austrittsverhandlungen, die mit einem Abkommen zwischen der EU und dem betreffenden MS beendet werden. Sind die Verhandlungen fruchtlos so endet die Mitgliedschaft nach zwei Jahren ab Austrittserklärun, sowohl die Entflechtung der Rechte und Pflichten als auch das künftige Verhältnis bleibenin einem solchen Fall ungeordnet (hard exit).

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