Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

Vorderseite 20.2. Vereinfachte Änderungsverfahren
Rückseite

Beim vereinfachten Änderungsverfahren bestimmt der europäische Rat einstimmig.

Das Initiativrecht für die Vornahme einer Vertragsänderung liegt sowohl beim MS als auch bei Parlament und Kommission (kein Initiativmonopol!).

Bei beiden Arten gibt es ein Ratifikationserfordernis in den MS. Vertragsänderungen können erst in Kraft treten wenn sie von den in den MS zuständigen Organen im jeweils vorgesehenen Verfahren angenommen wurden, den MS verbleibt in jedem Fall ein Veto- bzw Zustimmungsrecht.

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