Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

Vorderseite 20.1. Ordentliche Änderungsverfahren
Rückseite

Die Änderungsvorschläge sind an den Rat heranzutragen und von diesem an den Europäischen Rat.

Die nationalen Parlamente und der europäische Rat entscheidet dann ob eine Vertragsreform angestoßen wird und ob die Ausarbeitung des Vertragstexts im Rahmen der Konventsmethode (Konferenz aus Vertretern der Parlamente und Regierungen der Ms, des Eu-Parlaments und Kom) oder von einem Konvent abgeschlossen wird.

Ohne Konvent erarbeiten die Vertreter der Regierung der MS selbst den Vertragsentwurf.

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