Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)
Vorderseite
20. Allgemeinen Vertragsänderung
Rückseite
Art 48 EUV gibt zwei Verfahrensarten vor: das allgemeine (ordentliche) sowie eine vereinfachte Vertragsänderung für die Vertragsbestimmungen der internen Politiken des AEUV.
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