Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

Vorderseite 20. Allgemeinen Vertragsänderung
Rückseite

Art 48 EUV gibt zwei Verfahrensarten vor: das allgemeine (ordentliche) sowie eine vereinfachte Vertragsänderung für die Vertragsbestimmungen der internen Politiken des AEUV.

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