Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

Vorderseite 7. Primärrechtsänderung
Rückseite

Die PRÄ ist die Änderung der Verträge selbst, basierend auf den Grundsatz, dass die MS die Herren der Verträge sind und selbst darüber entscheiden welche Ziele der EU vorgegeben, welche Zuständigkeiten ihr übertragen und wie diese im horizontalen Verhältnisse auszuüben sind.

Hier zählt auch hinzu wer Mitglied der EU werden kann.

Daher sind die Verfahren der Primärrechtsänderung im Ablauf grundlegend verschieden von den Verfahren der Sekundärrechtsetzung.

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