Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

Vorderseite 5.3. Schutzklauseln
Rückseite

Die Schutzklauseln in den Rechtsakten ermöglichen den MS auch von erfolgter Harmonisierung in besonders sensiblen Regulierungsbereichen abzuweichen.

Art 114 Abs 4 bis 9 ermöglichen zwei Konstellationen des nationalen Alleingangs und zwar die Aufrechterhaltung abweichender Regeln und die Neuschaffung nach erfolgter Harmonisierung - beide sind nur selten erlaubt.

Die Aufrechterhaltung abweichender Regelungen trotz Harmonisierung ist zum Schutz eines der Schutzgüter des Art 36 AEUV geschaffen worden. Die Abweichung muss aber von den MS begründet werden.

Die Neuschaffung ist nur im Hinblick auf Umwelt- und Arbeitsumweltschutz zulässig und muss die Notwendigkeit der Abweichung auf (1) neue wissenschaftliche Erkenntnisse stüzen und (2) darlegen

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