Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

Vorderseite 5.2. Harmonisierung
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Die Harmonisierung ist eine Rechtsmethode. Sie bezeichnet die Rechtsangleichung durch einheitliche Sekundärrechtssprechung auf EU-Ebene.Es gibt die Mindestharmonisierung und die Vollharmonisierung. Die Mindestharmonisierung in Richtlinien legt einen Mindestniveau des Schutzes festgelegt, über das die MS nach Wahl auch hinausgehen dürfen, Unterschreitungen sind aber verboten. Die Vollharmonisierung in VO und RL lässt keine Abweichungen weder nach unten noch nach oben zu.

Anstelle der verschiedenen Regelungen der MS tritt ein einheitliches Regime für alle ein. Dies schafft einen gemeinsamen Rechtsgestand, da die Hoheitsgrenzen zwischen MS weniger Bedeutung haben, wenn die Rechtsvorschriften beiderseits der Grenzen gleich sind. Ein weiterer Vorteil davon ist es, dass es die Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt und auch Bereiche des modernen Lebens erleichtert.

Wird Sekundärrecht nicht ordnungsgemäß umgesetzt oder befolgt (Abweichung), handelt es sich um eine Vertragsverletzung -> 258 AEUV Vertragsverletzungsverfahren. Teilweise lässt das Unionsrecht Abweichungen wegen der Harmonisierungsmethode Schutzklauseln oder Art 114 AEUV zu.

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