Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

Vorderseite 1.1. vertikale und horizontale Kompetenzverteilung
Rückseite

V: Der EU von den MS übertragenen Zuständigkeiten. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung stellt klar, dass die Union nicht über das Recht und der Zuständigkeit verfügt, ihre Zuständigkeitsbereiche selbst zu definieren (Kompetenz-Kompetenz). PRänderungsverfahren des 48 EUV: jedes Handeln der Union muss auf eine schon bestehende primärrechtlichen Ermächtigung rückführbar sein. Ermächtigung findet sich im vertikalen Kompetenzkatalog 2 AEUV und in den konkreten Handlungsermächtigungen (Rechtsetzungsgrundlagen), erst nach der Zusammenschau von Kompetenzkatalog und konkreter materienspezifischer Rechtsetzungsgrundlage klarheit über den tatschlichen Umfang der jew Unionszuständigkeit.

h:Art 294 AEUV regelt die Rollenverteilung der Organe, jedoch fällt diese je nach Rechtsetzungsgrundlage anders aus, die Beteiligungsrechte sind ein Ausdruck der Grundsätze des institutionellen Gleichgewichts und der Loyalität iSd Art 13 EUV. Im Wettbewerbsrecht fällt die Rollenverteilung anders aus, mann muss die konkrete Rechtsgrundlage der Wettbewerbsrechtsetzung aufspüren. Kommission: Initiative, Parlament: Anhörung, Gesetzgebungsbeschluss: Rat

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