BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Beschreiben sie die Adressaten der verschiedenen Berichtsinstrumente und bei welche verschiedene Arten von Gesellschaften sie angewendet werden müssen.
Rückseite

Bestätigungsvermerk: Öffentlichkeit

Prüfungsbericht: gesetzliche Vertreter, Ausschuss

zusätzlichen Bericht: Prüfungsauschuss

Bei Public Interest Entities und bei fünffach großen Gesellschaften: sind alle drei Berichtsinstrumente anzuwenden

Bei anderen Gesellschaften nur Bestätigungsvermerk und zusätzlicher Bericht

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