BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Beschreiben sie das Prüfungsurteil im UGB
Rückseite

Sobald die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, so kommt es auch noch zu keinem Urteil. Ist die Prüfung abgeschlossen so gibt es entweder einen Bestätigungsvermerk mit Einwendungen mit entweder einen negativen oder eingeschränkten Urteil. Oder es gibt keine Einwendungen mit gegebenenfalls Ergänzungen zur Kernfassung.

Ein uneingeschränktes Urteil wird erlangt wenn der Prüfer ausreichend Prüfungs erlangt, auf Basis deren er davon ausgehen kann, dass der Jahresabschluss insgesamt gesehen frei von Fehldarstellungen ist.

Nichtabgabe eines Urteils wird erteilt wenn der Prüfer nicht in der Lage ist ein Prüfungsurteil zu geben.

Ein negatives Urteil wird erteilt wenn der Prüfer genug Prüfungsnachweise erlangt hat, dass Fehldarstellungen darliegen die wesentlich für den Jahresabschluss sind.

Ein eingeschränktes Urteil wird erteilt wenn der Prüfer in der Lage ist ausreichend oder nicht ausreichend Prüfungsnachweise zu erlangen, wenn Fehldarstellungen vorliegen, die aber nicht wesentlich für den Jahresabschluss sind.

Der Abschlussprüfer hat schriftlich über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

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