BWL (Fach) / Wirtschaftsprüfung (Lektion)

Vorderseite Redepflicht beim Wirtschaftsprüfer?
Rückseite

Unverzügliche Berichtspflicht:

Tatsachen, die den Bestand des Unternehemens oder Konzerns gefährden können.

Schwerwiegende Verstöße gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung von gesetzlichen Vertretern oder Arbeitnehmern.

Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses.

Vorliegen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs.

Berichterstattung muss schriftlich erfolgen, mündlich reicht nicht aus. Auch wenn die Organe über die Tatsachen informiert sind, so ist denoch die Redepflicht schriftlich auszuüben. Redepflicht wird gesetzlichen Vertreter und Aufsichtsrat ausgeübt. Existiert kein Aufsichtsrat, dann Verständigung der Gesellschafter, dass von der Redepflicht Gebrauch gemacht wurde.

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