Gesundheits- und Sozialwesen (Fach) / Bundesgesetz über die Kranvenversicherung Teil 2 (Lektion)

Vorderseite Welche Voraussetzungen müssen Spitäler und andere Einrichtungen mitbringen, um als Leistungserbringer zugelassen zu werden?
Rückseite

Anstalten (oder deren Abteilungen) die der stationären Behandlung akuter Krankheiten oder der stationären Durchführung von Massnahmen der medizinischen Rehabilitation dienen (Spitäler), sind zugelassen, wenn sie:

  • ausreichende ärztliche Betreuung gewährleisten
  • über das erforderliche Fachpersonal verfügen
  • über zweckentsprechende medizinische Einrichtungen verfügen und eine zweckentsprechende pharmazeutische Versorgung gewährleisten
  • der von einem oder mehreren Kantonen gemeinsam aufgestellten Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung entsprechen, wobei private Trägerschaften angemessen in die Planung einzubeziehen sind
  • auf der Spitalliste des Kantons aufgeführt sind

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