Gesundheits- und Sozialwesen (Fach) / Bundesgesetz über die Kranvenversicherung Teil 2 (Lektion)
Vorderseite
Welches sind die Leistungserbringer, die zugelassen sind?
Rückseite
- Ärzte
- Apotheker
- Chiropraktoren
- Hebammen
- Personen, die auf Anordnung doer im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen, sowie Organisationen, die solche Personen beschäftigen
- Laboratorien
- Abgabestellen für Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen
- Spitäler
- Geburtshäuser
- Pflegeheime
- Heilbäder
- Transport- und Rettungsunternehmen
- Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte dienen
Diese Karteikarte wurde von Doglover erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: