Gesundheits- und Sozialwesen (Fach) / Bundesgesetz über die Kranvenversicherung Teil 2 (Lektion)

Vorderseite Wann übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten für zahnärztliche Behandlungen?
Rückseite
  • schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems
  • schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen
  • Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen
  • Behandlung von Schäden am Kausystem, die durch einen Unfall verursacht wurden - sofern der Unfall nicht durch die obligatorische Unfallversicherung gedeckt ist

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