Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)

Vorderseite Lehre vom Rücktrittshorizont: Unbeendeter vs. beendeter Versuch
Rückseite

1.Unbeendet ist der Versuch, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung die Vollendung der Tat zwar weiter für möglich hält, aber noch nicht mit dem Erfolgseintritt rechnet

2.Beendet ist der Versuch, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Erfolgseintritt für möglich hält

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