Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)

Vorderseite Fehlgeschlagener Versuch: Theorien
Rückseite

1.Gesamtbetrachtungslehre: Nur ein einziger Versuch, auch wenn er aus mehreren Teilakten besteht -> Versuch nicht fehlgeschlagen, wenn Täter das Scheitern seines bisherigen Tuns erkennt, aber zugleich die Möglichkeit sieht, durch weitere Akte, auch wenn diese vor der Tat nicht ins Auge gefasst wurden, den Plan ohne relevante zeitliche Zäsur fortzusetzen

2.Einzelaktstheorie: Jede auf den Erfolg gerichtete und vom Täter als bereits für sich geeignete angesehene Handlung ist ein selbstständiger Versuch

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