Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)

Vorderseite Prüfung: Rücktritt vom Versuch
Rückseite

1.Kein fehlgeschlagener Versuch -> Rücktritt ausgeschlosse, wenn Tat nach der Vorstellung des Täters mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr vollendet werden kann

2.Abgrenzung unbeendeter/beendeter Versuch

  • Unbeendeter Versuch -> bewusstes Aufgeben der weiteren Tatausführung
  • Beendeter Versuch -> Eigene, zur Verhinderung der Tatvollendung geeignete Tätigkeit und Eintritt des Verhinderungserfolges oder, wenn die Tat von dritter Seite verhindert wird, ernsthaftes Bemühen, die Vollendung zu verhindern

3.Freiwilligkeit -> Aus eigener Entscheidung/keine Zwangslage -> Autonot -> Verbrechervernunft

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