Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)
Vorderseite
Prüfung: Rücktritt vom Versuch
Rückseite
1.Kein fehlgeschlagener Versuch -> Rücktritt ausgeschlosse, wenn Tat nach der Vorstellung des Täters mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr vollendet werden kann
2.Abgrenzung unbeendeter/beendeter Versuch
- Unbeendeter Versuch -> bewusstes Aufgeben der weiteren Tatausführung
- Beendeter Versuch -> Eigene, zur Verhinderung der Tatvollendung geeignete Tätigkeit und Eintritt des Verhinderungserfolges oder, wenn die Tat von dritter Seite verhindert wird, ernsthaftes Bemühen, die Vollendung zu verhindern
3.Freiwilligkeit -> Aus eigener Entscheidung/keine Zwangslage -> Autonot -> Verbrechervernunft
Diese Karteikarte wurde von Jagonak erstellt.