Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)

Vorderseite Belästigung § 218 Ärgernis
Rückseite

EIne negative tiefgreifende Gefühlsempfindung von einigem Gewicht (Schrecken, Ekel, Ärger nicht bloße Verwunderung) die durch die Verletzung eines Wertgefühls hervorgerufen wird und sich gegen die verletzende Handlung od ihren Urheber richtet

Vor: belästigte person erkennt die Handlung welche unerwünscht ist

Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.