Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)
Vorderseite
Belästigung § 218
Ärgernis
Rückseite
EIne negative tiefgreifende Gefühlsempfindung von einigem Gewicht (Schrecken, Ekel, Ärger nicht bloße Verwunderung) die durch die Verletzung eines Wertgefühls hervorgerufen wird und sich gegen die verletzende Handlung od ihren Urheber richtet
Vor: belästigte person erkennt die Handlung welche unerwünscht ist
Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.