Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)

Vorderseite Würde des Opfers wird dann verletzt § 218, wenn
Rückseite

Das fragliche Verhalten EIN

  • einschüchterndes,
  • feindliches
  • erniedrigendes
  • entwürdigendes oder
  • beleidigendes Umfeld schafft

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