Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)
Vorderseite
Würde des Opfers wird dann verletzt § 218, wenn
Rückseite
Das fragliche Verhalten EIN
- einschüchterndes,
- feindliches
- erniedrigendes
- entwürdigendes oder
- beleidigendes Umfeld schafft
Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.