Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)

Vorderseite § 218 Schutz vor
Rückseite

unmittelbar der Geschlechtssphäre zuordenbare Handlungen

Nicht bloß verbale Äußerungen oder Verrichten der Notdurft, Nacktbaden, Striptease

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