Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)
Vorderseite
§ 218 Schutz vor
Rückseite
unmittelbar der Geschlechtssphäre zuordenbare Handlungen
Nicht bloß verbale Äußerungen oder Verrichten der Notdurft, Nacktbaden, Striptease
Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.