Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Annahme des
Erbietens
[§ 30 II, 2. Fall]
Rückseite
Spezialfall der Anstiftung, bei der die Initiative vom tatgeneigtenTäter ausgeht, der die endgültige Fassung des Tatentschlusses vonder Annahme des anderen abhängig macht.
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