Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)

Vorderseite Anstellungsbetrug
Rückseite

Erscheinungsform des Eingehungsbetruges, der schon mit Abschlussdes Anstellungsvertrags vollendet ist, und zwar bei Beamten,wenn sie fachlich nicht leistungsfähig oder persönlich ungeeignetsind und bei privaten Arbeitsverhältnissen bei fehlenderfachlicher Fähigkeit oder bei Vertrauenspositionen, wenn der Bedienstetedie besondere Vertrauenswürdigkeit oder Zuverlässigkeitnicht besitzt

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