Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
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Rückseite
Abgeleiteter entgeltlicher Erwerb vom Vortäter in der Weise, dassder Vortäter sich der Sache entäußert und die Verfügungsgewaltauf den Erwerber überträgt, sodass dieser die Sache ihrem wirtschaftlichenWert nach übernimmt.
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