Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)

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Abgeleiteter entgeltlicher Erwerb vom Vortäter in der Weise, dassder Vortäter sich der Sache entäußert und die Verfügungsgewaltauf den Erwerber überträgt, sodass dieser die Sache ihrem wirtschaftlichenWert nach übernimmt.

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