Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Vollstreckungsvereitelung §258 II
Rückseite

1.Objektiver TB

a.gegen einen anderen rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme

Sachliche richtigkeit der Entscheifung unerheblich

b. Verhinderung der Vollstreckung ganz oder zum Teil

auch Zahlung einer Geldstrafe für einen anderen,da Zweckverfehlung

2.Subj.TB

a.zumindest bedingter Vorsatz bzgl der Strafe/Maßnahme

b.Absicht oder sicheres Wissen bzgl des Vereitelns

II RW

III.Schuld

IV Persönliche Strafausschließungsgründe § 258 V,VI

Qualifikation §258a

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