Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
Vollstreckungsvereitelung §258 II
Rückseite
1.Objektiver TB
a.gegen einen anderen rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme
Sachliche richtigkeit der Entscheifung unerheblich
b. Verhinderung der Vollstreckung ganz oder zum Teil
auch Zahlung einer Geldstrafe für einen anderen,da Zweckverfehlung
2.Subj.TB
a.zumindest bedingter Vorsatz bzgl der Strafe/Maßnahme
b.Absicht oder sicheres Wissen bzgl des Vereitelns
II RW
III.Schuld
IV Persönliche Strafausschließungsgründe § 258 V,VI
Qualifikation §258a
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