Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite vis compulsiva-vis absoluta
Rückseite

In der Lehre wird zwischen vis absoluta und vis compulsiva unterschieden: Als vis absoluta wird das unmittelbare Erzwingen eines Verhaltens bezeichnet, bei der Ausübung von Gewalt mittels der vis compulsiva wird das Opfer mittels (zumeist psychischen) Drucks zu einem bestimmten Verhalten gezwungen.

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