Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
Nötigung
P. Gewalt gegen Dritte
Rückseite
(+)wenn mittelbar gegen die Person des zu Nötigenden richtet.(Obhutspflichtiger kommt durch die vom Täter verschlossene Tür nicht an das Kind ran)
(-) wenn kein Zwang ausgeübt wird,dann Drohung
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