Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Nötigung
Rückseite

1. Einsatz eines Nötigungsmittels

a) Gewalt:Jede nicht notwendig erhebliche Kraftentfaltung, durch die physischer oder psychischer Zwang entsteht, den das Opfer als körperlichen Zwang empfindet.

b) Drohung mit einem empfindlichen Übel: Werteinbuße, deren Ankündigung geeignet ist, den Bedrohten zu dem vom Täter bezweckten Verhalten zu veranlassen, es sei denn, dass erwartet werden kann, dass das Opfer der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält.

2.Nötigungserfolg: Tun/Dulden/ Unterlassen

3.Kausalität zwischen Mittel und Erfolg

4. Vorsatz

5. Positive Feststellung der RW nach §240 Abs.2

6.Schuld

7.Besonders schwerer Fall mit Regelbeispielen § 240 IV S.2

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