Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Ehrträger i.S.d §§ 185 ff
Rückseite

Jeder einzelne,lebende,vom Täter verschiedene Mensch.Bei Wahl einer Sammelbezeichnung gilt:

  • zielt die Ehrverletzung auf alle unter dem Sammelbegriffbezeichneten Personen,ist beleidigt,wenn

Personengruppe sich von der Allgemeinheit und der Sammelbezeichnung scharf hervorhebt.

je präziser der Vorwurf,desto größer kann die Gruppe sein

  • Zielt die ehrverletzung nur auf einzelne Angehörige der mit der Sammelbezeichnung erfasste Gruppe, so ist trotzdem jeder beleidigt,wenn
in der Individualität ein überschaubarer kleiner Kreis vorliegt

Diese Karteikarte wurde von Bine82 erstellt.