Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
Ehrträger i.S.d §§ 185 ff
Rückseite
Jeder einzelne,lebende,vom Täter verschiedene Mensch.Bei Wahl einer Sammelbezeichnung gilt:
- zielt die Ehrverletzung auf alle unter dem Sammelbegriffbezeichneten Personen,ist beleidigt,wenn
Personengruppe sich von der Allgemeinheit und der Sammelbezeichnung scharf hervorhebt.
je präziser der Vorwurf,desto größer kann die Gruppe sein
- Zielt die ehrverletzung nur auf einzelne Angehörige der mit der Sammelbezeichnung erfasste Gruppe, so ist trotzdem jeder beleidigt,wenn
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