Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Beleidigung §185, 1.Alt
Rückseite

1. Tatopfer: Im Tatzeitpunkt lebender/existenter Individual-/Kollektiv-Ehrträger

2.Tathandlung:

Kundgabe eigener Missachtung durch:

  • Äußerung einer Unwahren und zur Herabwürdigung geeigneten Tatsache ggü dem Ehrträger selbst
  • oder äußerung eines negativen Werturteils ggü Drittenin Bez.auf Ehrträger oder ggü Ehrträger selbst

3.Vorsatz,bei Tatäußerung in Bezug auf die Unwahrheit

4.RW

5.Schuld

6.Strafantrag §194

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