Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
Beleidigung §185, 1.Alt
Rückseite
1. Tatopfer: Im Tatzeitpunkt lebender/existenter Individual-/Kollektiv-Ehrträger
2.Tathandlung:
Kundgabe eigener Missachtung durch:
- Äußerung einer Unwahren und zur Herabwürdigung geeigneten Tatsache ggü dem Ehrträger selbst
- oder äußerung eines negativen Werturteils ggü Drittenin Bez.auf Ehrträger oder ggü Ehrträger selbst
3.Vorsatz,bei Tatäußerung in Bezug auf die Unwahrheit
4.RW
5.Schuld
6.Strafantrag §194
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