Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Körperverletzung § 223
Rückseite

1.Tatopfer= jeder andere lebende Mensch

2. Taterfolg/ Tathandlung

a. körperliche Misshandlung= eine üble, unangemessene Behandlung,die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht unerheblich beeinträchtigt.

b.Gesundheitsschädigung= jedes hervorrufen oder steigern eines vom normalen Zustand der körperl.Funktionen des Opfers nachteilige abweichung.

3.Körperverletzungsvorsatz

4.RW

5.Schuld

6.Verfolgbarkeit: Strafantrag nötig §230

Diese Karteikarte wurde von Bine82 erstellt.