Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
Tötung auf Verlangen § 216
Rückseite
I.TB
1. Objetiver TB
- Fremdtötung(Abgrenzung zu Beteiligung an Suizid)
- Tötungsverlangen des Opfers
- Ausdrücklichkeit und Ernstlichkeit des Tötungsverlangens
- Bestimmtsein des Täters
2.Subjektiver TB = Vorsatz
II.RW
III:Schuld
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