Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
Misshandlung von Schutzbefohlenen §225
Rückseite
1. Geschützter Personenkreis= Personen unter 18 und wegen gebrechlichkeit oder wegen Krankheit wehrlose
2. Täterkreis
- Führsorge-Obhutsverhältnis
- zugehörigkeit zum Hausstand
- vom Führsorgepflichtigen der Gewalt des Täters überlassen
- im Rahmen eines Dienst-oder Arbeitsverhältnisses dem Täter untergeordnet
3.Tathandlung
- Quälen
- rohe Misshandlung
- Gesundheitsschädigung
4.Vorsatz
5.RW
6.Schuld
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