Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Welche Grenzen der Tötungsdelikte bei Sterbehilfe gibt es?
Rückseite

GS:jede vorsätzliche oder fahrlässige Lebensverkürzung eines Menschen ist strafrechtlich verboten,auch wenn sie mit dem Willen des Opfers geschieht.

Ausn.

  1. Hilfe zum Sterben:
  • Lebenserhaltene Maßnahmen
  • keine Garantenpflicht zur aufrechterhaltung/Fortsetzung
  • urteilsfähiger Patient hat Handlungsverbot erteilt.(Patientenverfügung,Betreuung)

2. Hilfe im Sterben (passiv)

  • keine Garantenpflicht bei Abbruch Lebensverlängernder Maßnahmen
3. Hilfe im Sterben(aktiv) §34 als RF bei schmerzlindernen unbeabsichtigter Nebenfolge mit tatsächlichem oder mutmaßlichem Willen

Diese Karteikarte wurde von Bine82 erstellt.