Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)
Vorderseite
Welche Grenzen der Tötungsdelikte bei Sterbehilfe gibt es?
Rückseite
GS:jede vorsätzliche oder fahrlässige Lebensverkürzung eines Menschen ist strafrechtlich verboten,auch wenn sie mit dem Willen des Opfers geschieht.
Ausn.
- Hilfe zum Sterben:
- Lebenserhaltene Maßnahmen
- keine Garantenpflicht zur aufrechterhaltung/Fortsetzung
- urteilsfähiger Patient hat Handlungsverbot erteilt.(Patientenverfügung,Betreuung)
2. Hilfe im Sterben (passiv)
- keine Garantenpflicht bei Abbruch Lebensverlängernder Maßnahmen
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