Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Heimtückisch
Rückseite

handelt,wer die Arg-und Wehrlosigkeit seines Opfers in feindl.Willensrichtung bewusst ausnutzt.

Arglosigkeit liegt vor,wenn das zum Argwohn fähige Opfer in der unmittelbaren Tatsituation,nicht mit einem Angriff rechnet.(Nicht:Kinder u 3,Besinnungslose,hochgradig geisteskranke Personen.)

!Zum Zeitpunkt des Versuchsbeginns!

Wehrlos ist wer infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande ist.

Täter muss sich der Ausnutzung der Arg-und Wehrlosigkeit bewusst sein.

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