Bilanzsteuerrecht (Fach) / Bilanzsteuerrecht (Lektion)

Vorderseite Ansatz dem Grunde nach (Aktiva)
Rückseite

Der/Die/Das ... ist/sind als beweglicher/unbeweglicher/immatrieller, abnutzbarer(s)/nicht abnutzbarer(s) Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut ist zu aktivieren, § 246 Abs. 1 Satz 1 (und 2) HGB, § 247 Abs. 2 (Umkehrschluss) HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG.

Der/Das Vermögensgegenstand/Wirtschaftsgut gehört zum notwendigen/gewillkürten Betriebsvermögen/Privatvermögen.

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