Bilanzsteuerrecht (Fach) / Bilanzsteuerrecht (Lektion)

Vorderseite Zugangsbewertung (Aktiva)
Rückseite

Die Zugangsbewertung des Vermögensgegenstandes/Wirtschaftsgutes erfolgt mit den Anschaffungskosten § 255 Abs. 1 HGB/Herstellungskosten § 255 Abs. 2 HGB.

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