Bilanzsteuerrecht (Fach) / Bilanzsteuerrecht (Lektion)
Vorderseite
Durchbrechung der Maßgeblichkeit
Rückseite
§ 5 Abs. 6 EStG
in der Steuerbilanz aufgrund zwingender steuerlicher Vorschriften abweichender Bilanzansatz/Bewertung zur Handelsbilanz
ein gesondertes Verzeichnis ist zu führen: § 60 Abs. 2 EStDV
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