Bilanzsteuerrecht (Fach) / Bilanzsteuerrecht (Lektion)

Vorderseite Durchbrechung der Maßgeblichkeit
Rückseite

§ 5 Abs. 6 EStG

in der Steuerbilanz aufgrund zwingender steuerlicher Vorschriften abweichender Bilanzansatz/Bewertung zur Handelsbilanz

ein gesondertes Verzeichnis ist zu führen: § 60 Abs. 2 EStDV

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