Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle
Rückseite

liegen vor, wenn der Gegenstand der Lieferung durch einen Beauftragten vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden ist

§ 11 Abs. 1 UStDV

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