Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Versendungsfälle
Rückseite
liegen vor, wenn der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet hat
§ 10 Abs. 1 UStDV
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