Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Versendungsfälle
Rückseite

liegen vor, wenn der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet hat

§ 10 Abs. 1 UStDV

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