Steuern (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
3.2.
Betriebseinnahmen
Rückseite
..die bei Gewinneinkünften anfallen, nennt man Betriebseinnahmen, im Unterschied zu den Einnahmen im Sinne des §8 Abs. 1 EStG, die bei den Überschusseinkünften anfallen.
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.